9. Einfluss der IFRS auf die finanziellen Führungspflichten des Verwaltungsrats
1. Grundlagen
Es steht fest, dass die Vorschriften des OR-Rechnungslegungsrechts keine Entscheidgrundlage für pflichtgemässe Entscheide des Verwaltungsrats sein können. Das bedeutet, dass im geltenden Recht ein anderer Massstab anzuwenden ist. Die Lehre ist in Bezug auf diesen Sorgfaltsmassstab eher offen und unbestimmt. Ausgangslage ist Art. 716a Abs. 1 OR, der die unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben des Verwaltungsrates aufzählt, die er als Gremium wahrzunehmen hat. Zu diesen Kernaufgaben gehören auch die Finanzverantwortung, welche die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung umfasst. Gestützt auf Art. 725 OR muss der Verwaltungsrat zudem Sanierungsmassnahmen ergreifen, wenn die Hälfte des Aktienkapitals und der gesetzlichen Reserven nicht mehr gedeckt sind, eine Zwischenbilanz vorlegen, wenn begründete Besorgnis einer Überschuldung besteht und schlussendlich das Konkursgesuch stellen, wenn sich aus der Zwischenbilanz ergibt, dass die Gesellschaft sowohl zu Fortführungs- als auch zu Liquidationswerten überschuldet ist. Die dazu zu ermittelnden Kennzahlen sind das Ergebnis eines gut ausgebauten Rechnungswesens und Bestandteil einer angemessenen Finanzkontrolle.
Im Ergebnis kann die Verantwortlichkeit des Verwaltungsrates im Finanzbereich an zwei verschiedenen Orten anknüpfen. Auf der einen Seite direkt gestützt auf Art. 716a Abs. 1 Ziff. 3 OR in einer gesunden Gesellschaft, auf der anderen Seite indirekt gem. Art. 725 OR in einer Gesellschaft, die sich in der Krise befindet. Der Verwaltungsrat ist deshalb verpflichtet, jederzeit die finanzielle Situation des Unternehmens zu überwachen. Die diesbezügliche Intensität hängt von der Höhe und der Struktur des Eigenkapitals ab.
Es ist anerkannt, dass die IFRS Rechnungslegung dem Management bessere Entscheidungsgrundlagen liefert, als eine OR Rechnungslegung. Das führt zur Frage, ob das IFRS Vorgaben bietet, die als Massstab für die finanziellen Führungspflichten des Verwaltungsrats beigezogen werden können. Es geht um die frühzeitige Erkennung von Risiken und um Fehlerprävention. Die IFRS bilden die finanzielle Realität im Unternehmen besser ab, so dass sich die Frage stellt, ob ein Verwaltungsrat, der seine finanzielle Berichterstattung nach den Bedürfnissen der IFRS ausrichtet, auch seine finanziellen Oberleitungspflichten erfüllt. Die Synchronisierung der Rechnungslegung mit der finanziellen Berichterstattung könnte zu einer Vereinfachung im Unternehmen führen und dazu, dass interne Schattenbilanzen (die reine Führungsinstrumente sind) obsolet würden.
2. Bestehende Forschung
Es gibt zahlreiche Stellungnahmen zu den Verfahren, denen sich Verwaltungsräte zu bedienen haben, bei der Ausübung der finanziellen Oberleitung. Die Stellungnahmen beschreiben aber eher Zielsetzungen und setzen sich weniger mit spezifischen Vorschriften auseinander. So ist anerkannt, dass der Verwaltungsrat ein System schaffen muss, das eine zweckmässige, vollständige, genaue und zeitnah erfolgende zahlenmässige Erfassung der Geschäftsvorfälle gewährleistet. Daraus muss eine andauernde finanzielle Standortbestimmung erfolgen, die Grundlage aller darauf folgenden Entscheide ist. Der Verwaltungsrat ist für die zweckmässige Organisation und Überwachung sowie für die Festlegung der verfahrensmässigen und inhaltlichen Vorgaben verantwortlich, nicht aber für Einzelheiten oder Details. Weiter muss er eine der Grösse und der Struktur des Unternehmens angepasste Kontrollorganisation aufbauen. Er muss die Kontrollen zwar nicht persönlich vornehmen, ist aber dafür verantwortlich, dass das System zweckmässig ausgestaltet und funktionsfähig ist. Je wirksamer und flächendeckender das System ausgebaut ist, desto mehr wird der Verwaltungsrat von Einzelfallprüfungen entlastet. Zu den anwendbaren Normen der Rechnungslegung gibt es wenige Stellungnahmen; immerhin ist anerkannt, dass die handelsrechtlichen Vorschriften nicht genügen, so gilt auch wenn das geltende Recht keine Geldflussrechnung vorschreibt, diese zur korrekten Vornahme der Finanzkontrolle gleichwohl zwingend nötig ist. Der Verwaltungsrat muss sich insbesondere mit einer Geldflussrechnung über die Entwicklung der Liquidität orientiert halten. Eine spezifische Untersuchung, ob im Schweizer Recht mit der Anwendung der IFRS auch den internen finanziellen Leitungspflichten genügt wird, gibt es bisher nicht. Das ist nicht erstaunlich, weil das Thema neu ist und sich die Auseinandersetzung mit den IFRS für das schweizerische Gesellschaftsrecht auf bisher ganz wenige Autoren beschränkt.
3. Methode
Zu diesem Zweck ist zu untersuchen, wie und ob die IFRS-Vorschriften als Massstab für die finanzielle Führung geeignet sind und ob die Zielsetzungen und die Anforderungen an die finanzielle Führung durch eine Buchführung, die auf die IFRS-Vorschriften ausgerichtet ist, erfüllt werden. Es ist zu prüfen, ob die Vorschriften der IFRS als interner Sorgfaltsmassstab für die Pflichten des Verwaltungsrats beigezogen werden können, bei der Frage wie der Verwaltungsrat (intern) seine Risiken erfassen und kontrollieren muss. Zu untersuchen ist auch, ob die Verwendung zweier getrennter Normen für die finanzielle Berichterstattung und die finanzielle Führung überhaupt richtig ist. Die Funktion der Rechenschaftsablage wird stark begünstigt, wenn Entscheide der Geschäftsführung und des Verwaltungsrats nicht nur intern dokumentiert werden, sondern auch in der (gegenüber den Aktionären) publizierten Rechnungslegung. Es stellt sich auch die Frage, ob ein Rechnungslegungsstandard, der die finanziellen Auswirkungen von Management-Fehlern konsequent offenlegt, zu einer vorsichtigeren Geschäftsführung führt. In diesem Zusammenhang ist ein interessantes Paradoxon zu untersuchen. Eine transparente Rechnungslegung führt tendenziell zu höheren Bewertungen und gilt daher als unvorsichtig. Auf der anderen Seite führt sie zu einer schonungslosen Offenlegung von Managementfehlern und somit auch dazu, dass das Management sich vorsichtiger verhält.
4. Dissertation: Einfluss der IFRS auf die finanziellen Führungspflichten des Verwaltungsrats
Die Forschungsergebnisse sollen in einer Dissertation zum Einfluss der IFRS auf die finanziellen Führungspflichten des Verwaltungsrats publiziert werden.