10. Zusammenarbeit unter den Dissertanten und mit den Kooperationspartnern
Die IFRS sind ein sehr detailliertes Regelwerk, dass zwar viele, aber nicht alle Einzelfragen beantwortet. Die Lückenfüllung im Anwendungsbereich der IFRS ist methodisch anspruchsvoll, weil der allgemeine Teil, das sog. Framework, nicht ohne weiteres beigezogen werden kann. Weiter hilft das Verständnis für die Anwendung der IFRS in der Praxis. Ein wichtiger Teil des Forschungsprojekts besteht daher aus dem Austausch unter den Dissertanten und den Kooperationspartnern. Alle drei Arbeiten knüpfen an die IFRS an, bearbeiten sie aber mit unterschiedlichen Zielsetzungen. Der tägliche Wissenstransfer unter den Doktoranden ist durch diese gemeinsame Basis und durch die weitgehend gleichzeitige Bearbeitung am Lehrstuhl Handschin sichergestellt.
Die Beziehung zur Praxis werden durch Zusammenarbeit mit den Kooperationspartner des Instituts für Finanzdienstleistungen Zug IFZ (IFZ) und der Schweizerischen Treuhandkammer sichergestellt, sowie durch empirische Analysen im Rahmen der einzelnen Forschungsprojekte. Der Kontakt zur betriebswirtschaftlichen Forschung ist durch die Kooperationspartner Prof. Reto Eberle, Universität Zürich und Prof. Ulf Schiller, Universität Basel, sichergestellt. Kooperationspartner im Ausland sind Prof. Joachim Hennrichs, Universität Köln, Prof. Ulrich Torggler, Universität Wien und Prof. Eva Micheler, London School of Economics.
Es ist geplant, mit allen Kooperationspartnern regelmässige Tagungen durchzuführen, an denen die Fortschritte des Forschungsprojekts erörtert werden sollen. Der Zweck dieser regelmässigen Tagungen soll sein, dass der Kontakt zur Praxis und zur aktuellen Wissenschaft auch in anderen Ländern fortlaufend sichergestellt wird. Neben einer mindestens jährlich durchgeführten grösseren Tagung mit allen Kooperationspartnern, sollen themenspezifische Tagungen und Austausche stattfinden.
Das Forschungsprojekt soll ab Sommer 2014 laufen, was genügend Zeit für die Rekrutierung der wissenschaftlichen Assistenten erlaubt. Die Etappenziele sind die Festlegung der Methoden (nach 6 Monaten) und die Abgrenzung der IFRS zum handelsrechtlichen Rechnungslegungsrecht (nach 18 Monaten). Die Bearbeitung der einzelnen Forschungsprojekte erfolgt aber verzahnt, das bedeutet, dass das folgende Etappenziel bereits vor dem Erreichen des laufenden Etappenziels bearbeitet wird. Als Zeit für die einzelnen Forschungsprojekte wird drei Jahre, beginnend mit der Anstellung des Forschungsassistenten resp. Forschungsassistentin.